Betreuung durch Fachkraft für
Arbeitssicherheit und Gefahrgutbeauftragten

Betreuung durch
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Entsprechend den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2 sind alle Unternehmen verpflichtet sich in geeigneter Weise von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt beraten zu lassen um Gesundheits- und Unfallgefahren von ihren Arbeitnehmern abzuwenden. Verstöße dagegen werden von den Berufsgenossenschaften (BGs) durch Bußgelder, Stilllegungsanordnungen und Zwangsanschlüsse an teure eigene überbetriebliche Dienste geahndet.
Wir bieten Ihnen die entsprechende Betreuung durch eine Sicherheitsfachkraft mit dem Ziel für Ihre Arbeitnehmer sichere und gesunde Arbeitsplätze zu erstellen und für Sie Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dabei unterstützen wir Ihren eigenen Stil zu finden in der Interpretation und Umsetzung der DGUV Vorschriften.
Unsere wesentlichen Leistungen dabei sind:
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Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
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Unterstützung im Entwickeln von geeigneten Maßnahmen
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Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und der Durchführung von Unterweisungen